Archiv für die Kategorie » Busreisen / Bahnreisen «

Busreisen mit DeinBus.de

Montag, 28. Februar 2011 | Autor:

„Nicht einmal der berühmte Kampf „David gegen Goliath“, eher schon eine Art „Davidchen gegen GOLIATH“ schreibt der Spiegel in einem Online-Artikel über das Startup Yourbus GmbH. Denn die Bahn, die faktisch ein Monopol auf den Personen-Fernverkehr hat, verklagt drei clevere Firmengründer, die die Busreisen wieder neu entdeckt haben.
Das Konzept sieht vor, daß Busfahrten organisiert werden, wenn sich auf einer Webseite zu einer Route genügend Mitfahrer anmelden. Das ist nun eigentlich alles andere als eine Buslinienfahrt. Wie jedes Reisebusunternehmen sollte das auch Yourbus erlaubt sein.
Wenn sich die Bahn mit ihrer Sichtweise jedoch durchsetzt, ist Yourbus das Opfer des eigenen Erfolgs geworden. Denn einige Strecken werden so oft und regelmäßig nachgefragt, daß man fast von einem Linienverkehr sprechen kann.
froutes drückt Yourbus die Daumen. Leider sitzt die Bahn mit ihrer Finanzkraft am längeren Hebel…

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Neue Fahrgastrechte bei Busreisen

Sonntag, 27. Februar 2011 | Autor:

Das EU-Parlament hat am 15. Februar die schon bestehende EU-Gesetzgebung im Hinblick auf Busreisen (genauer: nationale und grenzüberschreitende Fernreisen im Linienverkehr ab 250km) vervollständigt. Das sind gute Nachrichten für Busreisende, allerdings wird die Verordnung erst im Frühjahr 2013 in Kraft treten.

Entschädigungen

Bei einer Annulierung der Busreise nach einer Verspätung von mind. 2 Stunden hat der Fahrgast das Recht auf eine Erstattung des Fahrpreises zuzüglich einer Entschädigung von 50% des Preises.
Wird die Reise um mehr als 90 Minuten verspätet durchgeführt, besteht Anspruch auf Erfrischungen und einen Imbiss. Bis zu zwei Übernachtungen der Kategorie bis 80 EUR je Nacht müssen bezahlt werden, wenn die Übernachtungen aufgrund der Verspätung nötig sind.
Auch für verlorene Gepäckstücke bei Busreisen wird es Festlegungen geben: bis zu 1.200 EUR beträgt die Haftung, außer wenn eine nationale Gesetzgebung höhere Entschädigungen festlegt.
Bei Verletzungen und Todesfällen ist eine Haftungssumme von bis zu 220.000 EUR vorgesehen.

Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

Ein großer Teil der Richtlinie widmet sich den Rechten von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Hierbei werden Vorgaben in verschiedenen Bereichen gemacht, von der Art und Weise, wie Informationen während der Busreise zur Verfügung gestellt werden (Barrierefreiheit), über die technische Ausstattung von Bussen, aber auch von Busbahnhöfen bis hin zur Schulung des Personals.

Bestehende Rechte bei Pauschalreisen

Ausrücklich unberührt von der neuen Richtlinie sollen schon bestehende Rechte, die z.B. durch die sogenannte Pauschalreise-Richtlinie schon seit 1990 bestehen, bleiben. Diese Richtlinie schützt den Busreisenden vor irreführenden Angaben, unverständlichen Vertragsbedingungen, Preisänderungen usw.

Warum erst jetzt ?

Auf die Frage, warum das EU-Parlament die neue Regelung, die bereits 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, erst jetzt diskutiert hat, anwortet der EU-Abgeordnete Antonio Cancian aus Italien (auf europarl.europa.eu), daß dies vor allem der Furcht geschuldet war. kleine und mittlere Busunternehmen könnten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden.

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